Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wird in diesem Sommer 20 Jahre alt. Das AGG schützt Menschen, die aus rassistischen oder antisemitischen Gründen oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität im Arbeitsleben oder bei Alltagsgeschäften benachteiligt werden. Es ist also möglich, sich bei Ungleichbehandlung zu beschweren und/oder vor Gericht zu wehren und es besteht Anspruch auf Entschädigung oder Schadensersatz. Das gilt für die Arbeit, bei der Wohnungssuche, im Gesundheitswesen und bei Alltagsgeschäften (z.B. beim Einkaufen, in Freizeiteinrichtungen oder ÖPNV).
Für uns im ikm ist dieses Jubiläum ein guter Anlass, um auf die Bedeutung von Antidiskriminierung, Diversität und Schutzstrukturen zu schauen. Denn unser Selbstverständnis ist klar: Diskriminierung ist kein Randthema, sondern berührt die Bedingungen, unter denen Konflikte überhaupt konstruktiv bearbeitet werden können. Wir arbeiten seit über 25 Jahren an diesen eng verbundenen zwei Schwerpunkten: konstruktive Konfliktaustragung und Diversitätssensibilität, da wir davon ausgehen, dass - sobald sich Menschen begegnen - ebenfalls unterschiedlichen Erfahrungen, Lebensrealitäten und Privilegien aufeinandertreffen. Daraus können Missverständnisse, Spannungen und Konflikte entstehen, aber auch die Chance, voneinander zu lernen und Strukturen zu verändern. Deshalb stärken wir Kompetenzen für einen respektvollen und toleranten Umgang miteinander. Unsere Haltung gegenüber Diskriminierung ist jedoch eindeutig: Wir positionieren uns klar gegen Abwertung, Benachteiligung und Gewalt und handeln im Sinne des Grundgesetzes und des AGG machtkritisch und allparteilich. Das bedeutet: Wir hören zu, vermitteln und bleiben im Konfliktprozess fair gegenüber allen Beteiligten, aber der Schutz und die Unterstützung Betroffener (Allyship) steht für uns im Vordergrund.
Das AGG nimmt auch Arbeitgeber*innen in die Pflicht ihre Mitarbeitende vor Diskriminierung am Arbeitsplatz zu schützen. Dazu gehört auch eine innerbetriebliche Anlaufstelle, bei der sich Arbeitnehmer*innen beschweren können, wenn sie sich diskriminiert fühlen - von Kolleg*innen, Vorgesetzten oder auch Dritten wie Auftraggeber*innen oder Kund*innen. Eine solche AGG-Stelle kann als Teil eines bewussten und gelebten Diversity-Managements, den Umgang mit Vielfalt und Inklusion in Organisationen unterstützen. Sie ist eine wichtige Ergänzung zu bereits vorhanden Diversity-Strategien oder aber kann als Kick-Off für Diversitätssensibilisierung dienen. Seit Mai haben wir im ikm zwei interne Beauftragte für die die “Vertrauens-, Schutz- und Beschwerdestelle”, die unser erarbeitetes Konzept umsetzen.
Antidiskriminierung leben wir also nicht nur in unserer fachlichen Arbeit nach außen, sondern auch nach innen in unserer Organisationsentwicklung. Dazu gehört ein bewusster Umgang mit Sprache, Haltung und Machtverhältnissen, interne Reflexion sowie Strukturen, die Ansprechbarkeit und Schutz ermöglichen. Dass wir immer weiter lernen und Prozesse kontinuierlich verbessern, ist Teil unseres Qualitätsanspruchs. Die lebendige Entwicklung und Umsetzung des AGG wird für uns durch unser Mediationsangebot, Moderationen, Fortbildungen, Beziehungs- und Dialoggestaltung in Stadtteilen sichtbar. All dieses schafft Räume, in denen Konflikte besprechbar werden, Betroffene Unterstützung finden und diskriminierungskritische Entwicklung möglich wird.
So verstehen wir das AGG nicht nur als gesetzlichen Rahmen, sondern als wichtigen Auftrag zur Entwicklung eines konstruktiven und eines respektvollen Zusammenlebens. Die aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen – von wachsender Polarisierung und Diskriminierung bis hin zu einer zunehmenden Verrohung von öffentlichen Diskursen – machen dabei immer deutlicher, wie wichtig Bildungsarbeit für Demokratie und Konfliktkompetenz ist.
Also, da ist einiges zum Feiern dabei! Aber: Feiern darf nicht Stillstand heissen!
Denn das AGG deckt Merkmale für bestimmte Benachteiligungen noch gar nicht ab wie zum Bsp. aufgrund der sozialen Herkunft, gilt nicht bei Diskriminierung durch Behörden oder staatliche Stellen und weist Lücken im Umgang mit Künstlicher Intelligenz auf. Deshalb fordert ein Bündnis zivilgesellschaftlicher Organisationen eine umfassende Reform, vor allem da Studien* klar belegen, dass in allen untersuchten Behörden rassistische Strukturen und Vorfälle existieren. (*InRa-Studie „Institutionen & Rassismus“, Prof. Dr. Gert Pickel)
Auch aus diesem Grund legen wir in unserer Arbeit großen Wert darauf, sämtliche Akteure für diskriminierungskritisches Handeln zu sensibilisieren. Wir verstehen unsere Arbeit als Beitrag zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und einer resilienten, toleranten und vielfältigen Demokratie.
Mehr zu unseren Angeboten unter www.ikm-hamburg.de
🔗 Bündnis zur AGG Reform: https://agg-reform.jetzt/
🔗 InRa-Studie „Institutionen & Rassismus“: https://fgz-risc.de/forschung/inra-studie