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Seit über zwei Jahrzehnten bilden wir im ikm erfolgreich Mediator*innen aus. Immer mit einer bewährten Mischung aus Erfahrung, stetiger Weiterentwicklung und viel Freude an der Zusammenarbeit.

Was ist Mediation?

Mediation ist ein Verfahren zur Vermittlung von Konflikten durch eine unparteiische Person mit dem Ziel, Streitende ins Gespräch zu bringen. Der*die* Mediator*in unterstützt durch eine strukturierte Gesprächsleitung die Konfliktparteien dabei gemeinsam Regelungen zum Umgang mit ihrem Konflikt zu finden. Insbesondere in Konflikten, in denen Konfliktparteien zwingend auch zukünftig miteinander verbunden sind, z.B. im Arbeitsumfeld, in Paarbeziehungen, oder auch in Stadtteilen zwischen dort lebenden Gruppen und in Schulen kann im Rahmen einer Mediation die Grundlage für ein zukünftig kooperativeres Miteinander geschaffen werden. 

Unsere Mediationsausbildung

Seit 2000 führen wir eine nach den Anforderungen des Bundesverbands für Mediation (BM e.V.) gestaltete Ausbildung zur*m Mediator*in durch. Unsere Ausbildung und weitere Seminarangebote sind von Weiterbildung Hamburg e.V. zertifiziert. Nach unserer Ausbildung Mediation könnt ihr als zertifizierte*r Mediator*in beispielsweise dabei unterstützen, Streitende ins Gespräch zu bringen. Darüber hinaus sind die in der Ausbildung vermittelten Kompetenzen ein nützlicher Werkzeugkoffer für euren beruflichen und privaten Alltag. Im Anschluss an die 130-stündige Ausbildung gibt es die Möglichkeit, unsere Fortbildungen zu besuchen und sich auf bestimmte Schwerpunkte zu spezialisieren.

Dazu gehören:
- Konfliktmoderation in Gruppen
- Mediation in Betrieben und Organisationen
- Familien-Mediation

Termine

Digitaler Informationsabend:
3. Dezember 2024

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Frühjahrsausbildung Mediation: Start 6. Februar 2025

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Büroleitung
Telefon: 
+49 40 2800 6852

FAQs Ausbildung Mediation

Wie lange dauert die Ausbildung?

Die Ausbildung dauert insgesamt 130 Stunden und ist auf 8 Blöcke aufgeteilt.

Wie kann ich eine Mediationsausbildung nutzen?

Unsere Mediationsausbildung beinhaltet alle Lehrinhalte, die für die gesetzliche Zertifizierung als Mediator*in benötigt werden (gemäß § 5 Absatz 2 des Mediationsgesetzes). Sie kann genutzt werden, um:

  • Freiberufliche Tätigkeit als Mediator*in auszuüben
  • Nebenberufliche Tätigkeit als Mediator*in auszuüben
  • Bei Konflikten innerhalb der eigenen Einrichtung/ Betrieb/Organisation klärend und unterstützend einzugreifen
  • Andere Personen bei Konfliktklärungen zu unterstützen
  • In eigenen Konflikten kompetenter zu agieren
Bin ich nach der Ausbildung gesetzlich zertifizierte*r* Mediator*in?

Unsere Mediationsausbildung beinhaltet alle Lehrinhalte, die für die gesetzliche Zertifizierung als Mediator*in benötigt werden (gemäß § 5 Absatz 2 des Mediationsgesetzes). Für die Zertifizierung muss zudem folgendes nachgewiesen werden:

  • Eine supervidierte Mediation innerhalb eines Jahres nach Abschluss der Ausbildung
  • Vier supervidierte Mediationen und 40 Stunden Fortbildung nach drei weiteren Jahren
  • Im Anschluss daran alle vier Jahre 40 Stunden Fortbildungen

Termine für eine Einzelsupervision sind kostenpflichtig und können über unser Büro angefragt werden.Unsere Angebote an Fortbildungen findet ihr hier.

Kann ich mich nach der Ausbildung lizensieren lassen?

Ja. Für die Lizensierung als Mediator*in beim Bundesverband für Mediation e.V. (www.bmev.de) wird ein Nachweis über 200 Stunden mit spezifischen Inhalten benötigt. Nach Abschluss der Mediationsausbildung am ikm sind noch folgende Vorrausetzungen zu erfüllen:

  • 20 Stunden Mediationsweiterbildung in mindestens zwei Anwendungsgebieten der Mediation, z.B. durch die Aufbauseminare Familienmediation und Konfliktmoderation in Gruppen
  • 20 Stunden Supervision, davon mindestens 10 Stunden Fallsupervision, z.B. durch Einzelsupervision
  • 14 Stunden Intervision oder zusätzliche Supervision
  • Zudem müssen fünf Mediationsfälle dokumentiert werden.
Was ist ein supervidierter Fall?

Nachdem ich als Mediator*in einen Konflikt mediiert habe, kann ich zusammen mit einem*r Supervisor*in noch einmal über den Fall und wie ich ihn mediiert habe sprechen. Dort kann ich auch über schwierige Situationen in der Mediation reden und Fragen stellen.

Was kostet die Ausbildung?

Die Mediationsausbildung kostet 2.840,- €. Darin sind alle Kosten (Unterrichtsmaterialien, Getränke usw.) enthalten. Die Gebühr kann nach Vereinbarung in 8 Raten gezahlt werden. Zur finanziellen Förderung der Teilnahme akzeptieren wir den Weiterbildungsbonus – das Hamburger Förderinstrument für berufliche Weiterbildung. Für nähere Informationen berät euch Jasmin Hoffmann.

Wie sind die Teilnahmevoraussetzungen?

Die Teilnahme an einem unserer kostenlosen digitalen Informationsabenden ist Voraussetzung für die Anmeldungen an unserer Ausbildung Mediation.

Außerdem sollte im beruflichen Kontext (oder einem anderen nicht-privaten Tätigkeitsfeld) die Möglichkeit geben, die erlernten Kompetenzen der Gesprächsführung in der Praxis zu erproben.

Brauche ich Vorkenntnisse?

Nein, es sind keine Vorkenntnisse erforderlich.

Wo findet die Ausbildung statt?

Die Seminare finden zum Großteil in unseren Räumlichkeiten (An der Alster 40, 20099 Hamburg) statt. Diese befinden sich in der 1. und 2. Etage des Gebäudes und sind nur über Treppen zu erreichen. Außerdem sind die Toiletten im Haus nicht barrierefrei.

Sollte diese Barriere die Teilnahme verhindern, meldet euch bitte bei Jasmin Hoffmann. Wir bemühen uns eine Teilnahme möglich zu machen.

Die Frühjahrsausbildung findet bis auf einen Termin als Präsenzveranstaltung statt. Die Herbstausbildung ist berufsbegleitend konzipiert und besteht aus Seminarblöcken mit je zwei Nachmittagsterminen, die onlie durchgeführt werden und einem Ganzatg in Präsenz.

Ist die Ausbildung auch online möglich?

Unsere jährlich startende Herbstausbildung (Oktober-April) findet zum Teil online statt. Allerdings werden zwei ganze Blöcke (3 Tage) und jeweils die Samstage der restlichen Blöcke in Präsenz durchgeführt.

Welche Inhalte werden vermittelt?

Die Ausbildung besteht nach den Richtlinien der gesetzlichen Zertifizierung(gemäß § 5 Abs. 2 des Mediationsgesetzes) aus den folgenden Inhalten:

  • Konflikttheorien und „Denkzeuge“
  • Rahmen und Phasen der Mediation
  • Konfliktberatung
  • Techniken der Gesprächs- und Verhandlungsführung
  • Rolle und Haltung als Mediator*in
  • Umgang mit Emotionen
  • Recht der Mediation
  • Recht in der Mediation
  • Online-Mediation
  • Digitalkompetenzen
Muss ich eigene Fälle mitbringen?

Nein. In der Ausbildung üben wir mit Fallsimulationen, also nicht an eigenen oder echten Konfliktfällen.

Muss ich an allen Blöcken teilnehmen?

Mit der Anmeldung zu dieser Ausbildung verpflichten sich alle Teilnehmenden, an allen Blöcken teilzunehmen. Das müssen wir voraussetzen, um eine kontinuierliche Arbeit in und mit der Gruppe gewährleisten zu können. Eine Bescheinigung über die Gesamtstundenzahl erhalten Teilnehmende, wenn sie in 90% oder mehr der Seminarstunden anwesend waren. Teilnehmende, die mehr als 10% Fehlstunden haben, erhalten eine Bescheinigung über die tatsächliche Stundenzahl, die sie anwesend waren.

Was, wenn ich nach meiner Anmeldung doch nicht teilnehmen kann/möchte?

Ein Rücktritt nach einer verbindlichen Anmeldung ist jederzeit möglich.

Bei einem Rücktritt bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn erheben wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 75€ .

Bei einem Rücktritt bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn erheben wir 50% der Fortbildungskosten. Wenn der Platz neubesetzt werden kann, erheben wir in jedem Fall eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 75€.

Bei einem Rücktritt ab 14 Tage und weniger vor Veranstaltungsbeginn erheben wir 100% der Fortbildungskosten. Wenn der Platz neubesetzt werden kann, erheben wir in jedem Fall eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 75€.

Nichterscheinen gilt nicht als Rücktritt.

Eine ordentliche Kündigung nach Beginn der Veranstaltung ist für die Dauer der gebuchten Veranstaltung ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

Gibt es Finanzierungshilfen?

Zur finanziellen Förderung Ihrer Teilnahme akzeptieren wir den Premiengutschein des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und den Weiterbildungsbonus – das Hamburger Förderinstrument für berufliche Weiterbildung.

Kann man Bildungsurlaub beantragen?

Einzelne Tage der Seminarblöcke sind als Bildungsurlaub anerkannt.

Gibt es eine Abschlussprüfung/-arbeit?

Es muss keine schriftliche Abschlussarbeit verfasst werden. Im Rahmen des letzten Ausbildungsblocks gibt es eine Abschlusspräsentation, die nicht als Prüfung zu verstehen ist.

Ausbildungsteam

Bearbeitung eines eigenen Konflikts

Mediationen, Supervisionen und Konfliktberatung

Unser Pool an Mediator*innen unterstützt euch bei der Bearbeitung von Konflikten.

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